Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, die gemeinsam etwas unternehmen und Lösungen für bestimmte Aufgaben entwickeln. Rechtliche Grundlage ist das Genossenschaftsgesetz.
Genossenschaften verfolgen vorrangig ökonomische Zwecke. Sie sind aber auch Wertegemeinschaften, die Ziele verfolgen, welche über reine Wirtschaftsbetriebe hinausgehen. Mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister erlangt eine Genossenschaft Rechtsfähigkeit. Geschäftsgrundlage der BürgerEnergie Stuttgart eG, ist ihre Satzung.
Der Unternehmenszweck der BürgerEnergie Stuttgart eG ist die Förderung der nachhaltigen Nutzung von regenerativen Energien in der Region Stuttgart.
Die Organe der Genossenschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung.
Der Vorstand der BürgerEnergie Stuttgart eG besteht aus mindestens zwei Personen, die eigenverantwortlich die Geschäftsführung übernehmen. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die BürgerEnergie Stuttgart eG gesetzlich nach außen. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip. Der Vorstand berichtet an den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der BürgerEnergie Stuttgart eG besteht aus mindestes drei Personen, die von der Generalversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat beruft und berät den Vorstand, überwacht die Geschäftsführung und berichtet an die Generalversammlung.
Vorstand und Aufsichtsrat müssen Mitglieder der BürgerEnergie eG sein.
Die Mitglieder üben ihre Rechte persönlich in der Generalversammlung aus. Alle Mitglieder der BürgerEnergie Stuttgart eG haben grundsätzlich gleiche Rechte und Pflichten unabhängig von ihren Genossenschaftsanteilen.
Jedes Mitglied hat das Recht, Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen der Genossenschaft zu wahren.
Ein Genossenschaftsanteil der BürgerEnergie Stuttgart eG kostet 100 Euro. Die Anteile je Mitglied sind nicht begrenzt. Eine Aufstockung von Anteilen ist jederzeit möglich, muss jedoch vom Vorstand genehmigt werden.
Das Engagement in einer Genossenschaft ist eine unternehmerische Beteiligung, die als eine langfristige und nachhaltige Anlageform gedacht ist. Die Geschäftsanteile können zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden. Mitglieder einer eingetragenen Genossenschaft haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens gegen die eG. Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich. Die Mitglieder der BürgerEnergie Stuttgart eG haften nur bis zur Höhe ihrer Geschäftsanteile. Es besteht keine Nachschusspflicht.
Eine eingetragene Genossenschaft muss Mitglied in einem Prüfungsverband sein, der unabhängig Kontroll- und Aufsichtsrechte gegenüber der Genossenschaft wahrnimmt und regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft. Genossenschaften sind daher die insolvenzsicherste Rechtsform für wirtschaftliche Unternehmen. In den vergangenen Jahren lag die Insolvenzrate eingetragener Genossenschaften deutlich unter 1 %.