Unsere Satzung dient als gesetzliche Grundlage der BürgerEnergie Stuttgart eG. Sie liegt unserer Beitritts- und Beteiligungserklärung bei:
Link zur Beitritts- und Beteiligungserklärung sowie Satzung der BürgerEnergie Stuttgart eG (PDF)
Die Satzung beinhaltet folgende Themen:
I. Firma, Sitz, Zweck und Gegenstand des Unternehmens
II. Mitgliedschaft
III. Organe der Genossenschaft
IV. Eigenkapital und Haftung
V. Rechnungswesen
VI. Liquidation
VII. Bekanntmachungen
VIII. Gerichtsstand
IX. Schlussbestimmungen
Ihre Vorteile als Genossenschaftsmitglied:
Sie können mit Ihrem Anteil an der BürgerEnergie Stutgart eG eine Beteiligung an einer Solaranlage erwerben, auch wenn sie nicht über ein geeignetes Dach verfügen.
- Sie leisten mit Ihrem persönlichen Engagement einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz.
- Sie bekommen eine Auszahlung in Form einer Dividende bzw. eine Erhöhung Ihrer Geschäftsanteile nach der Erwirtschaftung von Überschüssen.
- Die Beratung in Energiefragen ist geplant
- Sie fördern die Wertschöpfung in der Region Stuttgart und die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen vor allem im Bereich kleiner und mittelständischer Unternehmen.
- Die BürgerEnergie Stuttgart eG bietet eine nachhaltige Investition in die Zukunft, die nicht auf maximalen Gewinn ausgerichtet ist, sondern als langfristiges Engagement für eine gute Sache mit moderater Verzinsung der Geschäftsanteile.
- Die eingetragene Genossenschaft ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen und bietet einen hohen Schutz vor Spekulationen.
- Die eingetragene Genossenschaft ist eine flexible und stabile Rechtsform. Der Ein- und Austritt von Mitgliedern ist problemlos ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertungen möglich.